Im Juli 2022 muss der Arbeitgeber den Einmalbeitrag in Höhe von 200 Euro über den Lohnstreifen auszahlen.
Der Betrag wurde von der Eilverordnung Nr. 50/2022 eingeführt. Der Bonus wird jenen Arbeitnehmern anerkannt, bei welchen zwischen Januar und April die Pflichtbeiträge um 0,80 Prozent reduziert wurden und weder eine Rente noch das Bürgereinkommen beziehen bzw. ein Familienmitglied das Bürgereinkommen erhält.
Die Verrechnung des Betrages erfolgt über das UniEmens.
In den nächsten Tagen werden wir allen unseren Kunden die entsprechende Eigenerklärung zusenden (zwischen 17/06/2022 und 24/06/2022).