Sehr geehrter Kunde, mit 13. August 2022 gab es einige Neuerungen beim obligatorischen Vaterschaftsurlaub. Hier ein kurzer Überblick. Dauer: 10 Arbeitstage (20 bei Mehrlingsgeburten), welche auch getrennt genossen werden können, aber nicht in Stunden. Zeitpunkt der Inanspruchnahme: 2 Monate vor dem Geburtstermin sowie 5 Monate nach der Geburt. Kann auch während des Mutterschaftsurlaubs der Mutter in Anspruch genommen werden. Antragsverfahren: der Arbeitgeber muss mindestens fünf Tage … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Obligatorischer Vaterschaftsurlaub
Rundschreiben der Firma
Unsinniger Donnerstag und Faschingsdienstag: Büro am Nachmittag geschlossen
Wir möchten unsere Kunden darauf hinweisen, dass unser Büro an den Nachmittagen des Unsinnigen Donnerstag (16. Februar 2023) und des Faschingsdienstags (21. Februar 2023) geschlossen ist. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Unsinniger Donnerstag und Faschingsdienstag: Büro am Nachmittag geschlossen
Finanzgesetz 2023
Am 29. Dezember 2022 wurde das Gesetz Nr. 197 veröffentlicht. Im Bereich Arbeitsrecht gibt es folgende Neuerungen: · Besteuerung von Trinkgeldern mit einer Ersatzsteuer in Höhe von 5 %, bis zu einem Höchstbetrag von 25 % des im Jahr erzielten Einkommens. · Die Senkung der Pauschalbesteuerung von 10% auf 5 % für Produktivitätsprämien, welche im Jahr 2023 ausgezahlt werden. · Senkung der Rentenbeiträge zu Lasten der Arbeitnehmer in Höhe von 3 %, wenn die … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Finanzgesetz 2023
Erneuerung NAKV Handel
Das außerordentliche Protokoll sieht eine einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von 350 Euro für die 4. Lohnstufe vor. Der zustehende Betrag variiert je nach Einstufung und steht allen Angestellten, welche am 12. Dezember 2022 in Kraft waren, zu. Dieser Betrag ist in zwei Raten zu zahlen: 200,00 € mit Januargehalt; 150,00 € mit dem Märzgehalt. Die Beträge werden auf Grundlage der im Zeitraum 2020 – 2022 geleisteten Arbeit berechnet und sind bei Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis zu den … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Erneuerung NAKV Handel
Dokumentation Mod. CU und 770/2023
Für die Abfassung des Modells CU und 770/2023 ersuchen wir Sie höflichst, uns innerhalb Januar 2023 folgende Unterlagen (nur Scan per E-Mail oder Fotokopien) zu übermitteln: Quittung des Modells F24 „Einzahlung Lohnsteuer“ für Arbeitnehmer vom 01/2022 bis 12/2022 (zudem F24 vom 16.01.2023 und 16.02.2023); Kopien der im Jahr 2022 an Freiberufler und Selbstständige (Gelegenheitsmitarbeiter, Steuerpflichtige mit Pauschalsystem, usw.) gezahlten Honorare mit Angabe des Zahlungsdatums; … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Dokumentation Mod. CU und 770/2023
Bevorstehende Schließungen an den Feiertagen
Wir möchten unsere Kunden darauf hinweisen, dass unser Büro an den folgenden Tagen geschlossen bleiben: 8. und 9. Dezember 2022 am Nachmittag des 23. und 30. Dezember 6. Januar 2023 … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Bevorstehende Schließungen an den Feiertagen
Steuerfreie Sachbezüge bis zu 3.000 €
Mit dem Aiuti-quater Dekret wird die Obergrenze der steuerfreien Sachbezüge für das Jahr 2022 auf 3.000 € angehoben. Die Gewährung über die Zahlung von Sachbezügen liegt beim Arbeitgeber. Es besteht keine Verpflichtung zur Auszahlung. Die Sachbezüge können folgendes umfassen: Einkaufsgutscheine, Gutscheine, Weihnachtsgeschenke; Erstattung der Ausgaben für Haushaltsanschlüsse wie Strom, Gas und Wasser, mit Selbsterklärung des Arbeitnehmers Firmenfahrzeuge (uso … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Steuerfreie Sachbezüge bis zu 3.000 €
Erklärung über staatliche Beihilfen
Innerhalb 30 November ist die Eigenerklärung zu den Beihilfen, die im Rahmen des Temporary framework gewährt wurden, zu versenden. Betroffen sind davon auch einige Aufnahmebegünstigungen für Arbeitnehmer. Folgende Begünstigung unterstehen dem Temporary framework: Beitragsbonus Arbeitnehmer under 36 Begünstigung für Unternehmen, die den Lohnausgleich nicht beanspruchen Beitragsreduzierung für Anstellungen im Sektor Tourismus Wir stehen unseren Kunden sowie deren Steuerberatern … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Erklärung über staatliche Beihilfen