Mit dem „Decreto Coesione“ wird ab September eine Beitragsbefreiung zur Förderung der Jugendbeschäftigung eingeführt.
Hier sind die wichtigsten Punkte:
Begünstigte: Die Befreiung gilt für unbefristete Einstellungen oder für die Umwandlung von befristeten in unbefristete Arbeitsverträge. Die betroffenen Arbeitnehmer müssen jünger als 35 Jahre sein und dürfen noch nie einen festen Arbeitsplatz gehabt haben.
Sozialversicherungsbeiträge: Private Arbeitgeber, die die oben genannten Bedingungen erfüllen, können von der Befreiung der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bis zu 500 EUR pro Monat profitieren.
Dauer: Die Befreiung wird für maximal 24 Monate gewährt.
Ausnahmen: Die Befreiung gilt nicht für Hausangestellte und Lehrverhältnisse.
Geltungsdauer: Vom 1. September 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
Um die neue Begünstigung anwenden zu können, muss man die Genehmigung der Europäischen Kommission abwarten.