Ab dem 3. Juni 2024 können öffentliche und private Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten den Bericht zur Personalsituation auf dem Portal des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik ausfüllen. Dieses Formular wird für die Erstellung des Zweijahresberichts über die Situation der männlichen und weiblichen Beschäftigten verwendet. Gemäß Artikel 46 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 198/2006 muss dieser Bericht alle zwei Jahre vorgelegt werden. Die Einreichung muss innerhalb 15. Juli erfolgen.