Das Arbeitsinspektorat hat am 23.09.2024 die Anweisungen zum Punkteführerschein veröffentlicht:
- Online-Portal: Ab dem 01. Oktober 2024 ist das Portal geöffnet. Ab diesem Datum ist der Punkteführerschein erforderlich.
- Eigenerklärung: Betriebe können ab sofort eine Eigenerklärung (im Anhang, auf Italienisch) ausfüllen und an dichiarazionepatente@pec.ispettorato.gov.it senden.
Betroffene Personen:
Ab dem 01. Oktober 2024 sind folgende Personen verpflichtet:
- Unternehmen und Selbstständige auf temporären oder mobilen Baustellen (außer Lieferanten und intellektuelle Dienstleister).
- Unternehmen und Selbstständige aus anderen EU- oder Nicht-EU-Staaten (mit entsprechender Erklärung).
- Ausgenommen: Unternehmen mit SOA-Qualifizierungsbescheinigung der Klasse III oder höher.
Erforderliche Erklärungen:
- Eintragung bei der Handelskammer.
- Erfüllung der Ausbildungspflichten gemäß Rechtsverordnung Nr. 81/2008.
- Besitz eines gültigen DURC.
- Gültige Risikobewertung DVR.
- Bescheinigung der steuerlichen Ordnungsmäßigkeit DURF
- Benennung des Leiters des Arbeitsschutzdienstes (RSPP).
Empfehlung:
Wir empfehlen den DURC und den DURF zu beantragen, um jegliche Falscherklärung auszuschließen. Gern stehen wir Ihnen zur Verfügung um die zwei Bescheinigungen zu beantragen.