Mit dem Gesetz Nr. 234 vom 30.12.2021 wurde für das Jahr 2022 eine 50%ige Befreiung der Sozialversicherungsbeiträge zu Lasten des Arbeitnehmers für berufstätige Mütter vorgesehen. Die Begünstigung kann von allen erwerbstätigen Müttern in Anspruch genommen werden, die bei privaten Arbeitgebern beschäftigt sind, auch in der Landwirtschaft, und die nach einem (obligatorischen oder fakultativen) Mutterschaftsurlaub an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, sofern sie bis zum 31. Dezember 2022 an ihren … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für berufstätige Mütter
Rundschreiben der Firma
Dekret Aiuti-bis
Sehr geehrter Kunde, am 21. September 2022 wurde die Umwandlung des Aiuti bis-Eildekrets in ein ordentliches Gesetz vorgenommen. Im Bereich Arbeitsrecht gibt es folgende Neuerungen: für das Steuerjahr 2022 wird die Schwelle für die steuerfreien Sachbezüge auf 600 Euro erhöht. Die Sachbezüge können auch die Erstattung der Stromausgaben vorsehen. Die Beitragsreduzierung von 0,8% wird auf 2% erhöht. Die Erhöhung greift ab Juli und gilt bis Dezember 2022. das Recht auf Smart Working … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Dekret Aiuti-bis
Transparenz Dekret
Sehr geehrter Kunde, ab 13. August ist das Transparenz Dekret – GVD Nr. 104/2022 in Kraft getreten. Durch das neue Dekret muss der Arbeitgeber entweder in Papierform oder elektronisch dem Arbeitnehmer zusätzliche Informationen über das Arbeitsverhältnis mitteilen. Diese Regelung betrifft nicht nur unselbstständige Arbeitsverhältnisse, sondern auch die koordinierte und dauerhafte Mitarbeit, Arbeit auf Abruf, Gelegenheitsarbeiten (ex Voucher) und Hausangestellte. Die Neuerung betrifft … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Transparenz Dekret
200 Euro Bonus
Im Juli 2022 muss der Arbeitgeber den Einmalbeitrag in Höhe von 200 Euro über den Lohnstreifen auszahlen. Der Betrag wurde von der Eilverordnung Nr. 50/2022 eingeführt. Der Bonus wird jenen Arbeitnehmern anerkannt, bei welchen zwischen Januar und April die Pflichtbeiträge um 0,80 Prozent reduziert wurden und weder eine Rente noch das Bürgereinkommen beziehen bzw. ein Familienmitglied das Bürgereinkommen erhält. Die Verrechnung des Betrages erfolgt über das UniEmens. In den nächsten … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin 200 Euro Bonus
Referendum: Freistunden für Wahlhelfer
Sehr geehrter Kunde, bezugnehmend auf das bevorstehende Referendum, welches am Sonntag, den 29. Mai stattfindet, möchten wir Sie kurz über die gesetzlichen Regelungen der Freistellung der Wahlhelfer in Kenntnis setzen. Jeder Arbeitnehmer, welcher zum Wahlhelfer ernannt wurde, hat Anrecht auf die Freistellung für vorgesehenen Tage, in welchen die Wahlhandlungen abgewickelt werden. Der Arbeitgeber kann die Ausübung als Wahlhelfer nicht verhindern. Die betreffenden Arbeitnehmer haben … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Referendum: Freistunden für Wahlhelfer
Beitragsreduzierung von 0,08% für Arbeitnehmer
Das Haushaltsgesetz 2022 sieht eine Reduzierung des Rentenbeitrags zulasten des Arbeitnehmers in Höhe von 0,80 Prozent vor. Die Reduzierung ist lediglich für das Jahr 2022 anwendbar und steht nur den Arbeitnehmern zu. Die Begünstigung steht bei einem monatlichen Höchstbetrag von 2.692 Euro zu und wird auf 13. Monatsgehälter berechnet. Die Obergrenze wir dabei monatlich berechnet. Die Reduzierung bringt dem Mitarbeiter keinen rentenrechtlichen Nachteil. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Beitragsreduzierung von 0,08% für Arbeitnehmer
Meldung Gelegenheitsarbeiten
Seit dem 21. Dezember 2021 ist eine Voranmeldung für gelegentlich ausgeübte Tätigkeiten vorgesehen. Ab dem 1. Mai 2022 muss die neu eingeführte Meldepflicht elektronischen übermittelt werden. Die entsprechende Internetfunktion ist mittels SPID zugänglich – https://servizi.lavoro.gov.it. Ab diesem Zeitpunkt werden Mitteilungen per E-Mail nicht mehr als gültig angesehen. Um die Mitteilung vorzunehmen, können Sie sich auch an uns wenden. Wir werden dann die Meldung für Sie vornehmen. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Meldung Gelegenheitsarbeiten
Die Online-Anwendung für den Ver-sand des UniUrg ist seit dem 6. April 2022 aktiv
Sehr geehrter Kunde, sollte unser Büro geschlossen sein, haben Sie die Möglichkeit bei dringenden Einstellungen selbst die Meldung beim Arbeitsamt vorzunehmen. Die Meldung muss am Vortag erfolgen. Wie in den jüngsten ministeriellen Bestimmungen vorgesehen, ist es ab dem 7. April 2022 nicht mehr möglich, die UniUrg-Mitteilungen per Fax zu versenden (UNIURG). Das Formular kann per E-Mail an notel@provinz.bz.it gesendet werden oder über die neue Webanwendung des Arbeitsministeriums: … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Die Online-Anwendung für den Ver-sand des UniUrg ist seit dem 6. April 2022 aktiv