Bis zum 16. Februar 2024 müssen die Arbeitgeber die Ersatzsteuer auf die Abfertigungs-Aufwertung der Arbeitnehmer einzahlen.
Die Ersatzsteuer beträgt 17 Prozent und wird auf die jährliche Aufwertung der Abfertigung angewandt.
Die Zahlung erfolgt mittels F24 in zwei Raten. Das Akonto ist bis zum 18. Dezember, das Saldo bis zum 16. Februar einzuzahlen.