Auf dem Modell CU müssen auch die Kinder angegeben werden, für die der Arbeitnehmer anstelle der Steuerfreibeträge das einheitliche Kindergeld bezieht.
Dies wurde von der Steuerbehörde in der Mitteilung Nr. 386245 vom 27. Oktober klargestellt.
Die Angabe der Kinder ist zum Beispiel nützlich, um den Regionalzuschlag IRPEF richtig zu berechnen, wenn die Regionen einen Steuerabzug für zulasten lebende Familienmitglieder vorsehen.