Das italienische Haushaltsgesetz sieht ab 2024 den Bonus Mamme vor. Für den Zeitraum vom 1° Januar 2024 bis zum 31 Dezember 2026 steht Abreitnehmerinnen, welche mindestens drei Kindern haben, die Befreiung der Sozialversicherungsbeiträge (9,19 % des Gehalts) bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 € pro Jahr zu. Der Bonus steht bis zum Erreichen des 18° Lebensjahres des jüngsten Kindes zu.
Für das Jahr 2024 wird der Bonus versuchsweise auch bei Vorhandensein von zwei Kindern gewährt. In diesen Fall steht der Bonus bis zum Erreichen des 10° Lebensjahres des jüngsten Kindes zu.
Die Prämie gilt für alle Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor mit einem unbefristeten Vertrag.
Mütter, die im Januar 2024 die Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf die Befreiung ab Januar. Wenn die Geburt des zweiten Kindes im Laufe des Jahres erfolgt, steht der Bonus ab dem Geburtsmonat des Kindes zu.
Arbeitnehmer, die an dieser Leistung interessiert sind, können sich an Ihren Arbeitgeber wenden und die Steuerkodexe der Kinder mitteilen.
Weitere Einzelheiten können im INPS-Rundschreiben Nr. 27 vom 31. Januar 2024 nachgelesen werden.
Vorlage zur Befreiung von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für berufstätige Mütter laut Gesetzt n. 213 vom 30. Dezember 2023
Sehr geehrte (Firma)
Die Unterfertigte _________________, Angestellte mit einem Vertrag auf unbestimmte Zeit seit ___________________, erklärt gemäß des Präsidialdekrets 445/2000 die Mutter folgender Kinder zu sein:
Nachname und Vorname | Geburtsdatum und Geburtsort | Steuerkodex |
Unterschrift der Arbeitnehmerin