Am 5. Juni 2024 haben die Sozialpartner die Vereinbarung zur Erneuerung des Nationalen Kollektivvertrags für den Gastronomiesektor unterzeichnet. Der Vertrag ist der am dritthäufigsten verwendete in Italien. Die wichtigsten Neuerungen umfassen eine vertragliche Gehaltserhöhung von 200 Euro für die 4. Kategorie, die in 5 Tranchen ausbezahlt wird, sowie eine Erhöhung um 3 Euro, die von den Unternehmen für die ergänzende Gesundheitsversorgung des Fonds EST ab dem 1. Januar 2027 getragen wird. Es wurden auch Aktualisierungen der Berufsprofile vorgenommen. Der Kollektivvertrag, der ab dem 1. Juni 2024 in Kraft ist, läuft am 31. Dezember 2027 aus. In Südtirol betrifft der Kollektivvertrag mit dem Landeszusatzvertrag für die Gastronomie rund 2.500 Bars und Restaurants mit mehr als 10.500 Beschäftigten.