Wir möchten Sie daran erinnern, dass mit dem Gesetzesdekret Nr. 39 vom 6. April 2014 die Verpflichtung eingeführt wurde, ein Führungszeugnis für alle Mitarbeiter und Freiwilligen anzufordern, welche von Berufs wegen regelmäßigen Kontakts mit Minderjährigen haben. Damit sollen bestimmte Sexualdelikte gegen Minderjährige eingedämmt werden.
Die Bescheinigung muss vorliegen, bevor der Arbeitnehmer eingestellt wird und die Arbeit aufnimmt. Die Beantragung der Bescheinigung ist online unter folgende Adresse abrufbar:
Servizi al Cittadino – Casellario-Servizi-al-Cittadino (giustizia.it)
Die Nichteinhaltung der genannten Verpflichtung wird mit einem Bußgeld zwischen 10.000 und 15.000 Euro geahndet.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.