Sehr geehrter Kunde,
am 21. September 2022 wurde die Umwandlung des Aiuti bis-Eildekrets in ein ordentliches Gesetz vorgenommen.
Im Bereich Arbeitsrecht gibt es folgende Neuerungen:
- für das Steuerjahr 2022 wird die Schwelle für die steuerfreien Sachbezüge auf 600 Euro erhöht. Die Sachbezüge können auch die Erstattung der Stromausgaben vorsehen.
- Die Beitragsreduzierung von 0,8% wird auf 2% erhöht. Die Erhöhung greift ab Juli und gilt bis Dezember 2022.
das Recht auf Smart Working für schwerkranke Arbeitnehmer, Invaliden und Eltern von Kindern unter 14 Jahren sowie die Möglichkeit des Arbeitgebers das Smart Working einseitig anzuordnen wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.