Wir möchten alle Arbeitgeber des NAKV-Bausektor daran erinnern, dass bei der Erstanstellung eines Arbeitnehmers eine entsprechende Ausbildung von 16 Stunden erforderlich ist.
Die Fortbildung betrifft Angestellte, welche zum ersten Mal im Bausektor tätig sind. Angestellte mit Erfahrung im Sektor sind von der Regelung ausgenommen. Müssen dies aber belegen.
Schließlich möchten wir Sie an die Verpflichtung erinnern, alle Mitarbeiter der Baustelle mit einem Ausweis auszustatten.