Sehr geehrter Kunde,
sollte unser Büro geschlossen sein, haben Sie die Möglichkeit bei dringenden Einstellungen selbst die Meldung beim Arbeitsamt vorzunehmen. Die Meldung muss am Vortag erfolgen.
Wie in den jüngsten ministeriellen Bestimmungen vorgesehen, ist es ab dem 7. April 2022 nicht mehr möglich, die UniUrg-Mitteilungen per Fax zu versenden (UNIURG).
Das Formular kann per E-Mail an notel@provinz.bz.it gesendet werden oder über die neue Webanwendung des Arbeitsministeriums: https://couniurg.lavoro.gov.it
Der Versand eines UniUrg muss uns immer mitgeteilt werden, damit wir die Meldung mit der elektronischen Übermittlung des Formulars UniLav vervollständigen können.