Für die Abfassung des Modells CU und 770/2023 ersuchen wir Sie höflichst, uns innerhalb Januar 2023 folgende Unterlagen (nur Scan per E-Mail oder Fotokopien) zu übermitteln:
- Quittung des Modells F24 „Einzahlung Lohnsteuer“ für Arbeitnehmer vom 01/2022 bis 12/2022 (zudem F24 vom 16.01.2023 und 16.02.2023);
- Kopien der im Jahr 2022 an Freiberufler und Selbstständige (Gelegenheitsmitarbeiter, Steuerpflichtige mit Pauschalsystem, usw.) gezahlten Honorare mit Angabe des Zahlungsdatums;
- Quittung des Modells F24 „Einzahlung der Vorsteuer“ für den Zeitraum Januar-Dezember 2022;
- Ausdruck des Kontenblattes „Verbindlichkeiten Steuereinbehalt/ Vorsteuer“
Wir bitten um Kontrolle der Betriebsdaten und Daten des gesetzlichen Vertreters, und falls Revisoren oder Aufsichtsräte bzw. deren Präsidenten angegeben werden sollen, bitten wir dies mitzuteilen.
Wir erinnern daran, dass:
- innerhalb 16. März jedes Jahres die Modelle CU telematisch an die Einnahmeagentur geschickt werden müssen;
- innerhalb 16. März die Modelle in zweifacher Ausfertigung dem Mitarbeiter ausgehändigt werden müssen.