Ab März 2022, wird das neue, einheitliche Familiengeld in Kraft treten. Dieses betrifft alle Familien mit Kindern.
Das Neue Familiengeld ersetzt das alte Familiengeld und die Steuerfreibeträge für Kinder unter 21 Jahren.
Die betroffenen Mitarbeiter können die Anfrage für das einheitliche Familiengeld telematisch oder über das Patronat an NISF übermitteln.
Auf der Webseite der NISF befindet sich ein Tool, um den monatlichen Betrag vorab zu ermitteln.