Sehr geehrter Kunde,
ab dem 13. August 2022 haben sich die Regeln für den Elternurlaub geändert, die Gesamtzahl der Monate, die mit 30 % abgegolten werden, wird von 6 auf 9 erhöht:
- 3 Monate für die Mutter
- 3 Monate für den Vater
- Zusätzliche 3 Monate – Mutter oder Vater
Die Gesamtzahl der Monate bleibt immer bei 10. Für Alleinerziehende erhöhen sich die Monate von 10 auf 11.
Beim Überschreiten der 9 Monate, wird die Elternzeit nur bezahlt, wenn der Antragsteller unter eine gewisse Einkommensgrenze fällt.
Außerdem wurde die Möglichkeit eingeführt, anwendbar ab Juli 2023, einen der Monate der Elternzeit zu 80% abzugelten, sofern die obligatorische Mutterschaft nach dem 31.12.2022 endete. Diese Leistung steht bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes zu.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.