Mit dem Finanzgesetz 2023 wurde die Vergütung für maximal 1 Monat der Elternzeit von 30% auf 80% erhöht.
Anforderungen: die Elternzeit zu 80% kann von beiden Elternteilen bis zum 6. Lebensjahr des Kindes beansprucht werden. Betroffen sind nur Eltern, welche in einem Arbeitsverhältnis stehen und welche den Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub nach dem 31.12.2022 beendet haben. Die Elternzeit kann dabei sowohl in Tagen als auch in Stunden beansprucht werden.
Operative Aspekte: mit dem NISF-Rundschreiben Nr. 45/2023 werden die Kodexe PG0 – PG1, sowie der Kodexe für den Ausgleich L328 eingeführt. Diese Kodexe sind ab Juli mittels Uniemens anwendbar.