Innerhalb 30 November ist die Eigenerklärung zu den Beihilfen, die im Rahmen des Temporary framework gewährt wurden, zu versenden.
Betroffen sind davon auch einige Aufnahmebegünstigungen für Arbeitnehmer. Folgende Begünstigung unterstehen dem Temporary framework:
- Beitragsbonus Arbeitnehmer under 36
- Begünstigung für Unternehmen, die den Lohnausgleich nicht beanspruchen
- Beitragsreduzierung für Anstellungen im Sektor Tourismus
Wir stehen unseren Kunden sowie deren Steuerberatern zur Verfügung, falls sie Daten oder Informationen für die Erstellung der Eigenerklärung benötigen.