Das außerordentliche Protokoll sieht eine einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von 350 Euro für die 4. Lohnstufe vor. Der zustehende Betrag variiert je nach Einstufung und steht allen Angestellten, welche am 12. Dezember 2022 in Kraft waren, zu. Dieser Betrag ist in zwei Raten zu zahlen:
- 200,00 € mit Januargehalt;
- 150,00 € mit dem Märzgehalt.
Die Beträge werden auf Grundlage der im Zeitraum 2020 – 2022 geleisteten Arbeit berechnet und sind bei Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis zu den Arbeitsstunden auszuzahlen.
ANZAHLUNG AUF ZUKÜNFTIGE LOHNERHÖHUNGEN
Ab 1. April ist eine Lohnerhöhung von 30 Euro für die 4. Lohnstufe vorgesehen. Der zustehende Betrag ist je nach Einstufung unterschiedlich.