Sehr geehrter Kunde,
wir teilen Ihnen mit, dass das Finanzgesetz 2024 die Freibetragsgrenzen für steuerfreie Sachbezüge ab dem Jahr 2024 ändert:
- von 258,23 Euro auf 1.000 Euro für Arbeitnehmer ohne Kinder zu Lasten
- von 3.000 Euro auf 2.000 Euro für Arbeitnehmer mit Kindern zu Lasten (Kinder mit einem Alter bis zu 24 dürfen das Einkommen von 4.000 Euro nicht überschreiten und Kinder die älter als 24 Jahren sind, dürfen das Einkommen von 2.840,51 Euro nicht überschreiten). Hier braucht es eine Eigenerklärung des Mitarbeiters.
Bitte beachten Sie, dass bei Überschreitung des Maximalbetrags der volle Betrag zu versteuern ist.
Zu den steuerfreien Sachbezügen im Jahr 2024 gehören neben den Sachbezügen auch die Erstattung vom Strom-, Gas- und Wasserkosten sowie Ausgaben für Miete und Darlehenszinsen für den Ankauf der Erstwohnung.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.