Ab 15. Oktober müssen alle Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor den Green Pass vorweisen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Besitz des grünen Passes zu kontrollieren. Die Kontrollen sind ausschließlich mittels der vorgesehenen App “Verifica C19” zu machen. Um den Datenschutz zu gewährleisten dürfen keine Kopien des grünen Passes aufbewahrt werden. Um die durchgeführte Kontrolle nachweisen zu können, wird empfohlen ein Register zu führen. Wir werden unserne Kunden eine Vorlage zusenden. Der grüne Pass ist für das Arbeiten in Smart Working nicht nötig. Jedoch darf das Smart Working nicht dazu dienen, die Pflicht zum grünen Pass zu umgehen. Der Arbeitgeber muss schriftlich jemanden ernennen, welcher beim Zutritt den Besitz des Passes überprüft. Wer den Grünen Pass nicht vorweisen kann, wird die Abwesenheit als unentschludigt bewertet, bis die Bescheinigung vorgelegt wird. Die Regelung gilt bis 31. Dezember 2021, sofern dieser Stichtag nicht wieder verlängert wird. Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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