Das 14.Gehalt oder auch Urlaubsgeld ist eine aufgeschobene und zusätzliche Vergütung, die am Anfang des Sommers ausgezahlt wird.
Das 14.Gehalt reift in der Regel monatlich im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres an und wird dann in einem Gesamtbetrag ausgezahlt.
Das 14.Gehalt ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern eine Leistung, die in den einzelnen NAKV vorgesehen ist:
- die NAKV Metall-Handwerk und Industrie, Bau – Handwerk und -Industrie sowie jener der Hausangestellte sieht dieses Zusatzgehalt nicht vor;
- der NAKV für Freiberufler sieht eine Auszahlungsfrist innerhalb 30. Juni vor;
- der NAKV-Hotel und Gastgewerbe und jener vom Handel sieht eine Auszahlung bis zum 1. Juli vor;
- der NAKV- für Warentransport hat eine Auszahlungsfrist innerhalb 10. Juli definiert.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.