Seit dem 21. Dezember 2021 ist eine Voranmeldung für gelegentlich ausgeübte Tätigkeiten vorgesehen.
Ab dem 1. Mai 2022 muss die neu eingeführte Meldepflicht elektronischen übermittelt werden.
Die entsprechende Internetfunktion ist mittels SPID zugänglich – https://servizi.lavoro.gov.it. Ab diesem Zeitpunkt werden Mitteilungen per E-Mail nicht mehr als gültig angesehen.
Um die Mitteilung vorzunehmen, können Sie sich auch an uns wenden.
Wir werden dann die Meldung für Sie vornehmen.