Im Oktober 2023 ergeben sich folgende Neuerungen bei den Kollektivverträgen:
Tariflohn:
Der Tariflohn wird ab 1. Oktober 2023 für Arbeitnehmer in der folgenden GAKV erhöht:
• Autotransporte – Industrie
• Transport – Industrie
• Transport – Handwerk
• Logistik
GAKV-BAUINDUSTRIE und BAUHANDWERK
FNAPE-Fonds:
Ab dem 1. Oktober 2023 treten die neuen Provinzialsätze des Nationalen Pensionsfonds für das berufliche Dienstalter im Bauwesen in Kraft. Für die Provinz Bozen beträgt der neue Satz 3,60%.
Territorialer Fonds für die Ausbildung des Sektors:
Ab dem 1. Oktober 2023 tritt dieser neue Fond mit einem Prozentsatz von 0,20% auf dem Lohn zu Lasten des Arbeitgebers in Kraft.
GAKV-BAUHANDWERK
Es wurde ein neues Profil für die berufsspezialisierenden Lehre eingeführt.
Auch die Vergütung der berufsspezialisierenden Lehre werden neu geregelt.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.