Im Mai 2023 ergeben sich folgende Neuerungen bei den Kollektivverträgen:
- NAKV LEITENDER ANGESTELLTER HANDEL – EINMALZAHLUNG:
Mit der Vergütung von Mai 2023 haben leitende Angestellte Anspruch auf die erste (von 3) Rate in Höhe von 700,00 Euro.
- NAKV GARAGEN – GARANTIEZAHLUNG:
Mit der Vergütung von Mai 2023 haben Beschäftigte, die zum 31.12.2020 keinen Zusatzvertrag abgeschlossen haben und nur das Grundgehalt beziehen, Anspruch auf einen jährlichen Betrag von 400,00 Euro brutto.