Vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sieht Artikel 39 der Eilverordnung eine Erhöhung der Beitragsreduzierung um 4 Prozentpunkte vor.
Die Reduzierung der NIFS – Beiträge erhöht sich auf:
- 6 Prozentpunkte, wenn der Berechnungsgrundlage der NISF-Beitrag den Betrag von 2.692 € pro Monat nicht übersteigt.
- 7 Prozentpunkte, wenn der NISF-Beitrag den Betrag von 1.923 € pro Monat nicht übersteigt.
Die oben genannte Beitragsbefreiung gilt nicht für den 13.Gehalt.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung