Die Einnahmeagentur sieht für den Regionalen Irpef-Zuschlag für Südtirol eine neue Berechnungsmethode vor. Dies betrifft jenen Personen, welche zum 1. Januar 2020 in Südtirol ansässig sind und ein Einkommen von mehr als 75.000 Euro vorweisen.
Steuerpflichtige, welche den vereinfachten Vordruck 730/2021 der Einnahmeagentur genutzt haben, müssen die Berechnung kontrollieren und eventuel korrigieren.
Der Differenzbetrag kann bis zu 175 Euro betragen. Wir die Steuererklärung nicht korrigiert, wird die Einnahmeagentur ein Mahnschreiben zusenden, bei welchen höchstens 17 Euro an Verwaltungsstrafe anfallen.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.