Mit dem neuen Hilfspaket (DL144/2022) wird den Arbeitnehmern ein neuer Bonus in Höhe von 150 € gewährt. Die Auszahlung erfolgt im November 2022.
Die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Zulage sind:
- im November 2022 darf die beitragspflichtige Entlohnung den Betrag von 1.538 € nicht übersteigen;
- keine Rente oder Bürgereinkommen beziehen.
Für die Auszahlung des Bonus benötigt es eine Eigenerklärung. Außerdem kann der Bonus nur für ein Arbeitsverhältnis beantragt werden (in Fall von Mehrbeschäftigung).
Wir werden allen unseren Kunden die entsprechende Eigenerklärung zusenden.