Das Nationale Arbeitsinspektorat (NAI) stellt gemeinsam mit der Datenschutzbehörde in der Mitteilung Nr. 2572/2023 klar, dass die Installation von Kameras am Arbeitsplatz zur Fernüberwachung nicht durch die Zustimmung der Arbeitnehmer legalisiert werden kann. Bei der Fernüberwachung können die Arbeitnehmer also nicht an die Stelle der Gewerkschaften treten.
Die Genehmigung für die Installation von Videoüberwachungsanlagen erfordert eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und den Gewerkschaftsvertretern oder eine Genehmigung durch das Arbeitsinspektorat.
In der Provinz Bozen kann die Genehmigung zur Installation von Audio-/Videoüberwachungsanlagen mittels Antrag beim Arbeitsinspektorat Bozen beantragt werden:
In Ermangelung der oben Genannten, bleibt die Unterzeichnung der Einverständniserklärung von allen Arbeitnehmern für Fernkontrollen rechtswidrig und wird strafrechtlich geahndet. Geräte, die Geolokalisierungssysteme nutzen und somit die Verfolgung der Nutzer ermöglichen, müssen in engem Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stehen. Wenn sie nicht unerlässlich sind, ist eine Genehmigung des Nationale Arbeitsinspektorates erforderlich.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.