Innerhalb 31. Januar müssen alle Firmen, die Leiharbeiter beschäftigen, den Gewerkschaften folgendes mitteilen:
- Anzahl und Gründe für die Zeitverträge
- Dauer der Zeitverträge
- Anzahl der beschäftigten Zeitarbeiter und deren Berufsbezeichnung.
Bei Nichtbeachtung dieser Regelung ist eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 250,00 € bis maximal 1.250,00 € vorgesehen.
Der Versand der Mitteilung kann über folgende Kanäle erfolgen:
- Persönlich abgeben
- offenem Einschreibebrief
- Zertifizierte Mail Adresse (PEC)