Auf dem Lohnstreifen von November werden den Angestellten die geschuldeten IRPEF-Akontozahlungen aus dem Modell 730 einbehalten.
Die Einnahmeagentur sieht die Möglichkeit vor, dass der Steuerzahler (Arbeitnehmer oder Rentner) bei seinem Arbeitgeber (den Steuervertreter) beantragen kann, die erste oder zweite IREF-Akontozahlung aus dem Modell 730/2023 nicht vorzunehmen.
Der Arbeitnehmer kann daher beschließen, einen Teil oder die gesamte Vorauszahlung der Lohnsteuer für das folgende Jahr nicht zu zahlen. Der Arbeitnehmer muss sich jedoch sicher sein, dass im Jahr 2023 (für 730/2024) keine Situation eintreten wird, welche die Zahlung einer IRPEF-Anzahlung erfordert.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.