Mit dem Gesetz Nr. 234 vom 30.12.2021 wurde für das Jahr 2022 eine 50%ige Befreiung der Sozialversicherungsbeiträge zu Lasten des Arbeitnehmers für berufstätige Mütter vorgesehen.
Die Begünstigung kann von allen erwerbstätigen Müttern in Anspruch genommen werden, die bei privaten Arbeitgebern beschäftigt sind, auch in der Landwirtschaft, und die nach einem (obligatorischen oder fakultativen) Mutterschaftsurlaub an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, sofern sie bis zum 31. Dezember 2022 an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Die Befreiung beginnt mit der Rückkehr der Mutter aus der Elternzeit und dauert 12 Monate.
Wir werden für die betroffenen Angestellten die Begünstigung bei der INPS beantragen.