Das Bilanzgesetz 2021 sieht eine Beitragsbegünstigung bei unbefristeter Anstellung (bzw. Umwandlung) von Arbeitnehmer die nicht älter als 36 Jahre alt sind. Die Einstellung muss im Zeitraum 2021-2022 vorgenommen werden.
Die folgenden Kategorien sind von der Begünstigung ausgenommen:
- jene Arbeitnehmer, die bereits in der Vergangenheit unbefristet beschäftigt waren;
- Direktoren;
- Haushaltshilfen;
- Lehrlinge;
- Arbeit auf Abruf.
Die Begünstigung gilt nur für die Arbeitgeber im privaten Sektor und beträgt bis zu 6.000€ jährlich. Die Begünstigung kann für die Dauer von 36 Monate in Anspruch genommen werden.
Bitte überprüfen Sie bei Neuanstellungen, ob diese Beitragsbegünstigung von Interesse sein könnte.
Wir würden Sie bitten, bei Anspruch auf die Begünstigung eine Vollmacht von dem Arbeitnehmer unterschreiben zu lassen, die uns ermöglicht die vorherigen Arbeitsverhältnisse zu kontrollieren.