Mit dem Haushaltsgesetz wird für das Jahr 2023 eine neue Beitragsbegünstigung für die Beschäftigung von Jugendlichen eingeführt. Dies betrifft sowohl die Anstellungen auf unbestimmte Zeit sowie die Umwandlungen eines befristeten Arbeitsvertrages von Arbeitnehmern unter 36 Jahren. Der An-wendungsbereich betrifft private Arbeitgeber mit Ausnahme von Finanzunternehmen, Hausangestell-ten und Unternehmen, welche von der EU sanktioniert wurden.
Die Begünstigung kann für Arbeitnehmer beantragt werden, die zum Zeitpunkt der Einstellung unter 36 Jahre alt sind und noch nie mit einem unbefristeten Vertrag beschäftigt waren.
Das NISF-Rundschreiben Nr. 57/2023 schließt die Einstellung von Führungskräften, Lehrlinge und Haus-angestellten von der Begünstigung aus. Ebenfalls ausgenommen sind Angestellte auf Abruf.
Die Beitragsreduzierung steht für 36 Monate zu und beträgt maximal 8.000 € pro Jahr (666,66 € pro Monat).
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.