Das Haushaltsgesetz 2022 sieht eine Reduzierung des Rentenbeitrags zulasten des Arbeitnehmers in Höhe von 0,80 Prozent vor.
Die Reduzierung ist lediglich für das Jahr 2022 anwendbar und steht nur den Arbeitnehmern zu.
Die Begünstigung steht bei einem monatlichen Höchstbetrag von 2.692 Euro zu und wird auf 13. Monatsgehälter berechnet. Die Obergrenze wir dabei monatlich berechnet.
Die Reduzierung bringt dem Mitarbeiter keinen rentenrechtlichen Nachteil.