Das Calderone-Dekret sieht einen Bonus für die Lohnzuschläge bei Nachtarbeit und Überstunden an Feiertagen vor. Dies gilt nur für die Arbeitnehmer im Bereich Tourismus (Restaurants, Beherbergungsbetriebe sowie Thermalbäder).
Der Bonus steht nur für den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 21. September 2023 zu. Lediglich jene Arbeitnehmer, welche im Vorjahr (2022) Einkünfte von bis zu 40.000 Euro erzielt haben, können den Bonus beanspruchen. Dazu müssen die Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag abgeben.