Hiermit möchten wir Sie über einige organisatorische Aspekte informieren, die es uns ermöglichen, unsere Arbeit korrekt und zeitnah auszuführen, auch um die geltenden gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Wir bitten Sie daher, uns zu den folgenden Themen immer auf dem Laufenden zu halten und die geforderten Fristen zu beachten:
Einstellung und Änderungen im Arbeitsverhältnis
Um dem Gesetz zu entsprechen und in Anbetracht des technischen Zeitaufwands, bitten wir Sie, uns Mitteilungen zu Einstellungen und Änderungen der Beschäftigung mindestens 2 Tage im Voraus zuzusenden.
Disziplinarordnung
Die Möglichkeit der Durchführung von Disziplinarmaßnahmen gegen Arbeitnehmer ist an den Aushang der Disziplinarordnung an einem für alle Arbeitnehmer zugänglichen Ort abhängig. Falls diese noch nicht aufliegt, bitten wir Sie, für die Veröffentlichung zu sorgen.
Videoüberwachung
Das Vorhandensein von Videoüberwachungssystemen innerhalb und außerhalb des Unternehmens unterliegt der vorherigen Genehmigung durch die Gewerkschaften oder die territoriale Arbeitsaufsichtsbehörde.
Im Falle einer Installation solcher Systeme, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Bevollmächtigte für Arbeitsverhältnisse
Um die doppelte Verhängung von Sanktionen zu vermeiden, ist es in Unternehmen ratsam, einen Verantwortlichen für die Arbeitsverhältnisse zu benennen und dokumentieren.