Sehr geehrter Kunde,
wir möchten Sie daran erinnern, dass mit dem Gesetzesdekret Nr. 81 vom 15. Juni 2015 die Erstellung der Lohnstreifen für Leiharbeiter sowie der abkommandierten Beschäftigten verpflichtend ist.
Für diese Art von Arbeitnehmern ist daher die Ausstellung eines Lohnstreifens obligatorisch, auch wenn kein Gehalt ausbezahlt wird.
Die obligatorisch anzugebenden Daten sind die Identifikationsdaten des Arbeitnehmers und der Name der Agentur oder des anderen Arbeitgebers.
Zudem muss innerhalb 31. Jänner eine Mitteilung über die Nutzung von Leiharbeitern an den betrieblichen oder lokalen Gewerkschaftsvertretungen, welche auf gesamtstaatlicher Ebene am vertretungsstärksten sind, übermittelt werden.