Es folgen einige Neuigkeiten zum Gesetzesdekret nr.146 vom 21.Oktober 2021.
Quarantäne
Die Quarantäne wird auch im Jahr 2021 der Krankheit gleichgestellt und ist zu Lasten der NISF.
Zudem wird es eine Pauschalerstattung von 600,00 € für jene Unternehmen geben, welche die Kosten für Krankheit der Angestellten selbst tragen müssen.
Sonderelternzeit bis Jahresende
Bei Fernunterricht des Kindes, bei COVID-19 Infektion oder bei einer Quarantäne, können die Angestellten Elternzeit beantragen.
Die Elternzeit wird mit 50% der Entlohnung vergütet.
Außerordentliche Lohnausgleichskasse
Die Anfragen für den Solidaritätsfond und außerordentlichen Lohnausgleich wurde bis zum 31.Dezember um 13 Wochen verlängert. Für Betriebe im Textilbereich verlängert sich die Lohnausgleichskasse bis zu 9 Wochen.
Bei Antrag um Lohnausgleich sind Entlassungen untersagt.