Im Juni 2023 ergeben sich folgende Neuerungen bei den Kollektivverträgen:
NAKV-METALLINDUSTRIE
- Ausgleichszahlung: Arbeitnehmer, welche nur das Grundgehalt beziehen, haben Anrecht auf das so genannte ausgleichende Lohnelement in der Höhe von 485 Euro.
- Tariflohn: Der Tariflohn wird ab 1. Juni 2023 erhöht.
- Welfare: Innerhalb 1. Juni müssen die Firmen den Abreitnehmern Wertgutscheine im Wert von 200,00 Euro zur Verfügung stellen.
NAKV-TEXTIL Kleine Industrie
- Garantieelement: Arbeitnehmern, welche nur das Grundgehalt beziehen, haben Anrecht auf eine zusätzliche Entlohnung in Höhe von 240,00 Euro.
- Ausgleichszahlung: Unternehmen, welche keine Beteiligungsprämien definiert haben, müssen das so genannte ausgleichende Lohnelement in Höhe von 110,00 Euro auszahlen.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.