Sehr geehrter Kunde,
mit 13. August 2022 gab es einige Neuerungen beim obligatorischen Vaterschaftsurlaub. Hier ein kurzer Überblick.
Dauer: 10 Arbeitstage (20 bei Mehrlingsgeburten), welche auch getrennt genossen werden können, aber nicht in Stunden.
Zeitpunkt der Inanspruchnahme: 2 Monate vor dem Geburtstermin sowie 5 Monate nach der Geburt. Kann auch während des Mutterschaftsurlaubs der Mutter in Anspruch genommen werden.
Antragsverfahren: der Arbeitgeber muss mindestens fünf Tage vorher schriftlich informiert werden, es sei denn, die Geburt liegt vor dem voraussichtlichen Termin, so dass der Arbeitnehmer die Frist nicht einhalten kann.
Wirtschaftliche Behandlung: der Vaterschaftsurlaub wird zu 100% vom NISF abgedeckt.