Mit dem Aiuti-quater Dekret wird die Obergrenze der steuerfreien Sachbezüge für das Jahr 2022 auf 3.000 € angehoben.
Die Gewährung über die Zahlung von Sachbezügen liegt beim Arbeitgeber. Es besteht keine Verpflichtung zur Auszahlung.
Die Sachbezüge können folgendes umfassen:
- Einkaufsgutscheine, Gutscheine, Weihnachtsgeschenke;
- Erstattung der Ausgaben für Haushaltsanschlüsse wie Strom, Gas und Wasser, mit Selbsterklärung des Arbeitnehmers
- Firmenfahrzeuge (uso promiscuo)
- Firmenhandy (uso promiscuo)
Zusätzlich kann man den Mitarbeitern 200 € Benzingutschein gewähren.