Im Jahr 2023 haben private Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern steuerfreie Tankgutscheine in Höhe von 200 Euro zu gewähren.
Geltungsbereich: Unselbständige Arbeitnehmer von privaten Arbeitgebern. Freie Mitarbeiter und Verwaltungsratsmitglieder sind ausgeschlossen. Gegenstand der Begünstigung: Vergabe von Tankgutscheinen (Benzin, Diesel, LPG, Erdgas und Laden von Elektroautos). Steuerliche Aspekte: Der Tankgutschein, welcher dem Mitarbeiter gewährt wird, darf den Schwellenwert von 200 Euro nicht überschreiten. Die Tankgutscheine können auch einzelnen Arbeitnehmern ohne vorherige vertragliche Vereinbarung gewährt werden. Die Tankgutscheine können bis zum 12. Januar 2024 erworben werden. Beitragspflicht: Die Tankgutschein sind nicht von den Sozialbeiträgen befreit. Es müssen die INPS-Sozialbeiträge darauf berechnet werden. |