Der 28. April ist der nationale Tag für Sicherheit am Arbeitsplatz. An diesem Tag findet gewöhnlich in den Unternehmen die Wahl des Sicherheitsbeauftragten der Arbeitnehmer (RLS) statt.
Die Wahl oder Ernennung des Sicherheitssprechers ist primär ein Recht der Arbeitnehmer, und wenn sich kein Arbeitnehmer bereit erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen, dann kann und muss auch keine Meldung vorgenommen werden. Der RLS wird von den Arbeitnehmern gewählt und wird aus den Reihen der Arbeitnehmer gewählt. Bei mehr als 15 Arbeitnehmern wird die Wahl bei der betriebsinternen Gewerkschaftsvertretung durchgeführt. Nach der Wahl muss der Sicherheitssprecher eine Grundausbildung von 32 Stunden machen sowie jährliche Weiterbildungskurse absolvieren. Der Sicherheitssprecher muss innerhalb des 31. März eines jeden Jahres dem INAIL telematisch mitgeteilt werden. |