Mit dem Finanzgesetz 2023 wurde die Vergütung für maximal 1 Monat der Elternzeit von 30% auf 80% erhöht. Anforderungen: die Elternzeit zu 80% kann von beiden Elternteilen bis zum 6. Lebensjahr des Kindes beansprucht werden. Betroffen sind nur Eltern, welche in einem Arbeitsverhältnis stehen und welche den Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub nach dem 31.12.2022 beendet haben. Die Elternzeit kann dabei sowohl in Tagen als auch in Stunden beansprucht werden. Operative Aspekte: mit dem … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Elternzeit zu 80%
Rundschreiben der Firma
Büro geschlossen am 26. Mai 2023
Wir möchten unsere Kunden darauf hinweisen, dass unser Büro am Nachmittag den 26. Mai 2023 geschlossen ist. Sie haben die Möglichkeit bei dringenden Einstellungen selbst die Meldung beim Arbeitsamt vorzunehmen (UniUrg). Die Meldung muss am Vortag erfolgen. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Büro geschlossen am 26. Mai 2023
Überwachungsaudit nach ISO 9001:2015
Wir sind stolz darauf mitzuteilen, dass wir das ISO 9001:2015 Überwachungsaudit erneut bestanden haben. Unsere Firma hat das QM-System nach ISO 9001:2015 im Jahr 2019 eingeführt. Es handelt sich dabei um ein Qualitätsmanagementsystem, welches den internationalen Standard entspricht. Ziel der Zertifizierung ist die kontinuierliche Verbesserung unserer Leistungen sowie die Kundenzufriedenheit zu steigern. Beim Audit wurden keine Abweichungen festgesellt und wir haben einige … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Überwachungsaudit nach ISO 9001:2015
Sachbezüge – Bonus 3.000 Euro
Die Eilverordnung, welche am 4 Mai 2023 in Kraft getreten ist, enthält viele Neuerungen, darunter die Anhebung der Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge zugunsten von Arbeitnehmer. Geltungsbereich: Arbeitnehmer mit Kindern zu eigenen Lasten (Kinder mit einem Alter bis zu 24 dürfen das Einkommen von 4.000 Euro nicht überschreiten und Kinder die älter als 24 Jahren sind, dürfen das Einkommen von 2.840,51 Euro nicht überschreiten). Steuervorteil: Sachbezüge bis zu einer Schwelle von 3.000,00 … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Sachbezüge – Bonus 3.000 Euro
Tankgutscheine 2023
Im Jahr 2023 haben private Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern steuerfreie Tankgutscheine in Höhe von 200 Euro zu gewähren. Geltungsbereich: Unselbständige Arbeitnehmer von privaten Arbeitgebern. Freie Mitarbeiter und Verwaltungsratsmitglieder sind ausgeschlossen. Gegenstand der Begünstigung: Vergabe von Tankgutscheinen (Benzin, Diesel, LPG, Erdgas und Laden von Elektroautos). Steuerliche Aspekte: Der Tankgutschein, welcher dem Mitarbeiter gewährt wird, darf den … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Tankgutscheine 2023
Neuerungen bei Kollektivverträgen
Im Mai 2023 ergeben sich folgende Neuerungen bei den Kollektivverträgen: NAKV LEITENDER ANGESTELLTER HANDEL - EINMALZAHLUNG: Mit der Vergütung von Mai 2023 haben leitende Angestellte Anspruch auf die erste (von 3) Rate in Höhe von 700,00 Euro. NAKV GARAGEN - GARANTIEZAHLUNG: Mit der Vergütung von Mai 2023 haben Beschäftigte, die zum 31.12.2020 keinen Zusatzvertrag abgeschlossen haben und nur das Grundgehalt beziehen, Anspruch auf einen jährlichen Betrag von 400,00 Euro brutto. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Neuerungen bei Kollektivverträgen
24 April 2023
Wir möchten unsere Kunden darauf hinweisen, dass unser Büro am 24. April 2023 geschlossen ist. Sie haben die Möglichkeit bei dringenden Einstellungen selbst die Meldung beim Arbeitsamt vorzunehmen (UniUrg). Die Meldung muss am Vortag erfolgen. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin 24 April 2023
Selbstkündigung bei Vätern
Das NISF hat in seinem Rundschreiben Nr. 23 vom 20.03.2023 klargestellt, dass Arbeitnehmer, welche den obligatorischen oder alternativen Vaterschaftsurlab beansprucht haben, Anspruch auf das Arbeitslosengeld NASpI haben. Antragsverfahren: Der Vater, der kündigen und das Arbeitslosengeld beantragen möchte, muss keine Kündigungsfrist einhalten und muss die Kündigung beim Arbeitsinspektorat vornehmen. Fälligkeit: die Selbstkündigung muss innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Selbstkündigung bei Vätern