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Schwienbacher Isabella

200 Euro Bonus

15 Juni 2022 by Schwienbacher Isabella

Im Juli 2022 muss der Arbeitgeber den Einmalbeitrag in Höhe von 200 Euro über den Lohnstreifen auszahlen. Der Betrag wurde von der Eilverordnung Nr. 50/2022 eingeführt. Der Bonus wird jenen Arbeitnehmern anerkannt, bei welchen zwischen Januar und April die Pflichtbeiträge um 0,80 Prozent reduziert wurden und weder eine Rente noch das Bürgereinkommen beziehen bzw. ein Familienmitglied das Bürgereinkommen erhält. Die Verrechnung des Betrages erfolgt über das UniEmens. In den nächsten … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin 200 Euro Bonus

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Referendum: Freistunden für Wahlhelfer

18 Mai 2022 by Schwienbacher Isabella

Sehr geehrter Kunde, bezugnehmend auf das bevorstehende Referendum, welches am Sonntag, den 29. Mai stattfindet, möchten wir Sie kurz über die gesetzlichen Regelungen der Freistellung der Wahlhelfer in Kenntnis setzen. Jeder Arbeitnehmer, welcher zum Wahlhelfer ernannt wurde, hat Anrecht auf die Freistellung für vorgesehenen Tage, in welchen die Wahlhandlungen abgewickelt werden. Der Arbeitgeber kann die Ausübung als Wahlhelfer nicht verhindern. Die betreffenden Arbeitnehmer haben … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Referendum: Freistunden für Wahlhelfer

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Beitragsreduzierung von 0,08% für Arbeitnehmer

27 April 2022 by Schwienbacher Isabella

Das Haushaltsgesetz 2022 sieht eine Reduzierung des Rentenbeitrags zulasten des Arbeitnehmers in Höhe von 0,80 Prozent vor. Die Reduzierung ist lediglich für das Jahr 2022 anwendbar und steht nur den Arbeitnehmern zu. Die Begünstigung steht bei einem monatlichen Höchstbetrag von 2.692 Euro zu und wird auf 13. Monatsgehälter berechnet. Die Obergrenze wir dabei monatlich berechnet. Die Reduzierung bringt dem Mitarbeiter keinen rentenrechtlichen Nachteil. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Beitragsreduzierung von 0,08% für Arbeitnehmer

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Meldung Gelegenheitsarbeiten

20 April 2022 by Schwienbacher Isabella

Seit dem 21. Dezember 2021 ist eine Voranmeldung für gelegentlich ausgeübte Tätigkeiten vorgesehen. Ab dem 1. Mai 2022 muss die neu eingeführte Meldepflicht elektronischen übermittelt werden. Die entsprechende Internetfunktion ist mittels SPID zugänglich – https://servizi.lavoro.gov.it. Ab diesem Zeitpunkt werden Mitteilungen per E-Mail nicht mehr als gültig angesehen. Um die Mitteilung vorzunehmen, können Sie sich auch an uns wenden. Wir werden dann die Meldung für Sie vornehmen. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Meldung Gelegenheitsarbeiten

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Die Online-Anwendung für den Ver-sand des UniUrg ist seit dem 6. April 2022 aktiv

13 April 2022 by Schwienbacher Isabella

Sehr geehrter Kunde, sollte unser Büro geschlossen sein, haben Sie die Möglichkeit bei dringenden Einstellungen selbst die Meldung beim Arbeitsamt vorzunehmen. Die Meldung muss am Vortag erfolgen. Wie in den jüngsten ministeriellen Bestimmungen vorgesehen, ist es ab dem 7. April 2022 nicht mehr möglich, die UniUrg-Mitteilungen per Fax zu versenden (UNIURG). Das Formular kann per E-Mail an notel@provinz.bz.it gesendet werden oder über die neue Webanwendung des Arbeitsministeriums: … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Die Online-Anwendung für den Ver-sand des UniUrg ist seit dem 6. April 2022 aktiv

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31. Januar Mitteilung an die Gewerkschaften der Leiharbeit

17 Januar 2022 by Schwienbacher Isabella

Innerhalb 31. Januar müssen alle Firmen, die Leiharbeiter beschäftigen, den Gewerkschaften folgendes mitteilen: Anzahl und Gründe für die Zeitverträge Dauer der Zeitverträge Anzahl der beschäftigten Zeitarbeiter und deren Berufsbezeichnung. Bei Nichtbeachtung dieser Regelung ist eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 250,00 € bis maximal 1.250,00 € vorgesehen. Der Versand der Mitteilung kann über folgende Kanäle erfolgen: Persönlich abgeben offenem Einschreibebrief … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin 31. Januar Mitteilung an die Gewerkschaften der Leiharbeit

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Gelegentliche Tätigkeiten

12 Januar 2022 by Schwienbacher Isabella

Ab 21 Dezember 2021 wurde eine Voranmeldung für gelegentlich ausgeübte Tätigen vorgesehen. Am 11 Januar 2022 wurden die ersten Klärungen zur neuen Verpflichtung veröffentlicht. Die Meldung muss innerhalb 18 Januar 2022 vorgenommen werden. Die neue Vorabmeldung betrifft alle gelegentlichen Mitarbeiter, welche ab 21 Dezember ihre Tätigkeit ausgeführt haben. Für gelegentliche Tätigkeiten ab 11 Januar 2022, ist die Meldung vor Beginn der Tätigkeit vorzunehmen. Die Meldung erfolgt mittels … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Gelegentliche Tätigkeiten

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Einheitliches Familiengeld

11 Januar 2022 by Schwienbacher Isabella

Ab März 2022, wird das neue, einheitliche Familiengeld in Kraft treten.  Dieses betrifft alle Familien mit Kindern. Das Neue Familiengeld ersetzt das alte Familiengeld und die Steuerfreibeträge für Kinder unter 21 Jahren. Die betroffenen Mitarbeiter können die Anfrage für das einheitliche Familiengeld telematisch oder über das Patronat an NISF übermitteln. Auf der Webseite der NISF befindet sich ein Tool, um den monatlichen Betrag vorab zu ermitteln. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Einheitliches Familiengeld

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