Im Juli 2023 gibt es folgende Neuerungen bei den Kollektivverträgen: Tariflohn: Der Tariflohn wird ab 1. Juli 2023 für Arbeitnehmer in der folgenden NAKV erhöht: Bauhandwerk Bauindustrie Holzindustrie Einmalige Zahlung: Für alle Beschäftigten der CCNL-Holzindustrie wird mit dem Juli-Gehalt ein einmaliger Betrag von 300 Euro brutto ausbezahlt, der anteilig auf der Grundlage der Betriebzugehörigkeit und der Arbeitsleistung berechnet wird. Für weitere Informationen stehen wir … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Neuerungen bei Kollektivverträgen
Rundschreiben der Firma
NISF – Beitragsreduzierungen
Vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sieht Artikel 39 der Eilverordnung eine Erhöhung der Beitragsreduzierung um 4 Prozentpunkte vor. Die Reduzierung der NIFS - Beiträge erhöht sich auf: 6 Prozentpunkte, wenn der Berechnungsgrundlage der NISF-Beitrag den Betrag von 2.692 € pro Monat nicht übersteigt. 7 Prozentpunkte, wenn der NISF-Beitrag den Betrag von 1.923 € pro Monat nicht übersteigt. Die oben genannte Beitragsbefreiung gilt nicht für den 13.Gehalt. Für weitere … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin NISF – Beitragsreduzierungen
Arbeit mit Minderjährigen: Strafregisterbescheinigung
Wir möchten Sie daran erinnern, dass mit dem Gesetzesdekret Nr. 39 vom 6. April 2014 die Verpflichtung eingeführt wurde, ein Führungszeugnis für alle Mitarbeiter und Freiwilligen anzufordern, welche von Berufs wegen regelmäßigen Kontakts mit Minderjährigen haben. Damit sollen bestimmte Sexualdelikte gegen Minderjährige eingedämmt werden. Die Bescheinigung muss vorliegen, bevor der Arbeitnehmer eingestellt wird und die Arbeit aufnimmt. Die Beantragung der Bescheinigung ist online unter … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Arbeit mit Minderjährigen: Strafregisterbescheinigung
One-Time Password im HR Portal
Wir möchten unsere Kunden darauf hinweisen, dass ab dem 15. Juni 2023 die Möglichkeit einer doppelten Authentifizierung über ein One-Time-Passwort (OTP-Code) in HR Portal besteht. Die Verwendung des OTP-Codes ist freiwillig. Sollte man die Applikationen für die doppelte Authentifizierung nicht nutzen wollen, bleibt die Möglichkeit des herkömmlichen Zugangs zum Portal über Benutzername und Passwort bestehen. Sollten Sie aus Sicherheitsgründen zum OTP-Code wechseln möchten, kann eine … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin One-Time Password im HR Portal
Neuerung zu den befristeten Verträgen
Der Artikel 24 der Eilverordnung vom 4. Mai 2023 greift erneut in die Regelung der befristeten Verträge ein. Nach dem neuen Dekret ist es weiterhin möglich, einen ersten befristeten Vertrag ohne Gründe abzuschließen, wenn er eine Dauer von 12 Monaten nicht überschreitet. Bei einer Dauer von mehr als 12 Monaten, bis zu einer Maximaldauer von 24 Monaten, ist einer der neuen Gründe erforderlich: den Ersatzbedarf der anderen Arbeitnehmer; besondere Bedürfnisse, die in der NAKV vorgesehen … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Neuerung zu den befristeten Verträgen
14. Gehalt
Das 14.Gehalt oder auch Urlaubsgeld ist eine aufgeschobene und zusätzliche Vergütung, die am Anfang des Sommers ausgezahlt wird. Das 14.Gehalt reift in der Regel monatlich im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres an und wird dann in einem Gesamtbetrag ausgezahlt. Das 14.Gehalt ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern eine Leistung, die in den einzelnen NAKV vorgesehen ist: die NAKV Metall-Handwerk und Industrie, Bau - Handwerk und -Industrie sowie jener der … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin 14. Gehalt
Neuerungen bei Kollektivverträgen
Im Juni 2023 ergeben sich folgende Neuerungen bei den Kollektivverträgen: NAKV-METALLINDUSTRIE Ausgleichszahlung: Arbeitnehmer, welche nur das Grundgehalt beziehen, haben Anrecht auf das so genannte ausgleichende Lohnelement in der Höhe von 485 Euro. Tariflohn: Der Tariflohn wird ab 1. Juni 2023 erhöht. Welfare: Innerhalb 1. Juni müssen die Firmen den Abreitnehmern Wertgutscheine im Wert von 200,00 Euro zur Verfügung stellen. NAKV-TEXTIL Kleine Industrie Garantieelement: … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Neuerungen bei Kollektivverträgen
Beitragsbonus „Under 30“
Das Arbeitsdekret (G.D. Nr. 48/2023) sieht eine Begünstigung für die Aufnahme von Personen, die nicht älter als 30 Jahre alt sind, vor. Begünstigte: Die Arbeitnehmer müssen folgende Kriterien erfüllen: nicht älter als 30 Jahre alt weder beschäftigt noch in Aus- oder Weiterbildung (abgekürzt als NEET) im Programm „Garanzia Giovani“ angemeldet Diese Anforderungen müssen zeitgleich bestehen. Gegenstand der Begünstigung: Arbeitgeber, die in der Zeitspanne vom 1. Juni 2023 bis … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Beitragsbonus „Under 30“